Anmeldung

Diese Seite informiert über unsere Unterrichtsentgelte und Vertragskonditionen sowie über das Anmeldeprozedere zum Instrumentalunterricht.

Unterrichtsentgelte

Unsere Entgelte für Instrumentalunterricht und Instrumentenausleihe sind durch die jeweils gültige 'Schulgeldordnung' festgelegt, die bindender Bestandteil des Unterrichtsvertrags ist. Die Entgelte errechnen sich auf Jahresbasis und sind in 12 Monatsraten jeweils zum Monatsbeginn zu überweisen. Pro vollem Kalenderjahr besteht Anspruch auf die Erteilung von 36 Unterrichtssitzungen. Bei Unterschreitung dieser Anzahl durch die Musikschule bieten wir einvernehmlich vereinbarten Nachholunterricht an oder wir erstatten das Unterrichtsentgelt anteilig zurück. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Unterrichtsstunden, die seitens des Schülers bzw. der Schülerin versäumt werden. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt, nicht jedoch während der hessischen Schulferien.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler, die sich weder in einer Schul- oder Berufsausbildung noch in einem Jugendfreiwilligendienst befinden, gelten höhere Unterrichtsentgelte.

Bei Belegung mehrerer Unterrichtseinheiten wird ab einer bestimmten Höhe des monatlichen Unterrichtsentgelts eine Mehrfachermäßigung gewährt. In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Sozialermäßigung gestellt werden, über den der Vorstand unseres Trägervereins entscheidet.

Eine Übersicht über unsere Entgelte im Einzelnen finden Sie hier: 'Schulgeldordnung'

Wesentliche Vertragskonditionen

Die Vertragskonditionen sind durch die jeweils gültige 'Schulordnung' festgelegt, die ebenfalls bindender Bestandteil des Unterrichtsvertrags ist.

Der Instrumentalunterricht kann jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von acht Wochen ordentlich gekündigt werden. Zusätzlich kann der Instrumentalunterricht zum Ende der ersten sechs Monate nach Unterrichtsbeginn mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Wird der Unterrichtsvertrag von keiner der beiden Seiten gekündigt, wird das Unterrichtsverhältnis fortgesetzt.

Der Bestand von Gruppen bzw. die Fortführung von Gruppenunterricht über den jeweils nächsten Kündigungstermin hinaus kann von der Musikschule nicht garantiert werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule besteht eine Unfallversicherung. Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden irgendwelcher Art, auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule, besteht nicht.

Die Vertragskonditionen im Einzelnen finden Sie hier: 'Schulordnung'

Anmeldeprozedere

Die Anmeldung zum Instrumentalunterricht erfolgt mit dem 'Antrag zur Teilnahme am Instrumentalunterricht'. Er muss zweifach, jeweils mit Originalunterschrift, eingereicht werden. Dabei sind Zeitspannen zu vermerken, innerhalb derer der Unterricht stattfinden könnte. Es ist empfehlenswert, hier nicht nur punktuell ideale Wunschzeiten, sondern alle tatsächlich realisierbaren Zeitfenster anzugeben. Je mehr mögliche Zeitfenster genannt werden, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir den gewünschten Unterricht auch anbieten können. Bevor der 'Antrag zur Teilnahme am Instrumentalunterricht' von uns gegengezeichnet und damit zum Unterrichtsvertrag wird, stimmen wir im persönlichen Gespräch den endgültigen Unterrichtstermin mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Eltern ab.

Der 'Antrag zur Teilnahme am Instrumentalunterricht' behält vier Monate lang seine Gültigkeit. Kann die Musikschule den gewünschten Unterricht innerhalb dieses Zeitraums nicht anbieten, verliert der Antrag seine Gültigkeit.
Die Aufnahme in den Unterricht richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Unterrichtsform oder auf die Erteilung des Unterrichts durch eine bestimmte Lehrkraft.

Bei Abschluss eines Vertrags für Instrumentalunterricht bzw. bei Aufnahme eines Instrumentalunterrichts wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 22,00 Euro erhoben.

Der beiderseits unterschriebene 'Antrag zur Teilnahme am Instrumentalunterricht' bildet zusammen mit der jeweils gültigen 'Schulordnung' und der jeweils gültigen 'Schulgeldordnung' den Unterrichtsvertrag.

'Antrag zur Teilnahme am Instrumentalunterricht'